FDP sieht sich nach Wahlprüfung bestätigt
Die drei gewählten FDP Gemeinderäte Michael Ritz, Maria-Theresia von Seidlein und Michael Lehmann-Horn (v.l.n.r., Foto: FDP Grünwald-Straßlach)
Nach Abschluss der Wahlprüfung sieht sich die FDP in ihrer Einschätzung bestätigt: Die Partei wird künftig mit drei statt zwei Sitzen im Grünwalder Gemeinderat vertreten sein.
Das Landratsamt hat im Rahmen der Überprüfung mehrere Fehler der Auszählung der Gemeinderatswahl korrigiert. Stimmen, die zunächst nicht gewertet wurden, wurden nun berücksichtigt – mit deutlichen Auswirkungen auf das Ergebnis.
Aus knapper Entscheidung wird klarer Ausgang
Zunächst hatte der FDP nur eine Stimme zum zusätzlichen Mandat gefehlt.
Nach der Korrektur ergibt sich nun ein erheblicher Abstand von 52 Stimmen Vorsprung für die FDP. Das dritte Mandat gilt damit als eindeutig gesichert.
Die FDP hatte bereits unmittelbar nach der Wahl auf Unstimmigkeiten hingewiesen. Das von der FDP berufene Mitglied des gemeindlichen Wahlausschusses hatte aus diesem Grund gegen die Anerkennung des Wahlergebnisses gestimmt. Die FDP reichte schließlich eine Wahlanfechtung ein.
Fehler bei Auszählung und Bewertung von Stimmen korrigiert
Nach Angaben der Rechtsaufsichtsbehörde wurden einzelne Stimmzettel zunächst fehlerhaft bewertet und einzelne Wahlbriefe zurückgewiesen, obwohl dies rechtlich nicht zulässig war.
Diese Stimmen wurden im Verfahren nachträglich zugelassen und berücksichtigt.
Mit dem nun korrigierten Ergebnis wird die FDP künftig mit drei Mitgliedern im Gemeinderat vertreten sein, darunter auch Maria-Theresia von Seidlein, die neu ins Gremium einzieht.
Langjährige Praxis bei Briefwahl als rechtswidrig erkannt
Besonders bemerkenswert ist ein weiterer Punkt der Überprüfung:
Bei der Behandlung von Briefwahlunterlagen folgte die Gemeinde Grünwald über Jahre hinweg einer festen Praxis, nach der Wahlbriefe zurückgewiesen wurden, wenn die Nummern von Wahlschein und Umschlag nicht übereinstimmten.
Michael Lehmann-Horn hatte diese Praxis als stellvertretender Wahlvorsteher eines Briefwahlbezirks bei der aktuellen Kommunalwahl beanstandet, da für die Zurückweisung keine gesetzliche Grundlage bestehe.
Dieser Punkt war auch wesentlicher Bestandteil der Wahlanfechtung der FDP.
Die nun abgeschlossene Wahlprüfung kommt zu einem klaren Ergebnis: Die entsprechende Zurückweisung von Wahlbriefen war nicht zulässig und damit rechtswidrig.
Auswirkungen über Grünwald hinaus
Michael Lehmann-Horn hatte das Bayerische Innenministerium und den Landeswahlleiter um grundsätzliche Stellungnahme bezüglich Zurückweisungen von Wahlbriefen gebeten. Beide bestätigten, dass die beanstandete Praxis nicht dem geltenden Wahlrecht entspricht und dass der Vorgang Anlass sein könnte, Schulungen und Unterlagen künftig anzupassen. Damit ist der Sachverhalt nicht nur für Grünwald geklärt, sondern hat Bedeutung über den Einzelfall hinaus.
FDP: „Vertrauen in Verfahren gestärkt“
Der FDP-Ortsvorsitzende Michael Lehmann-Horn erklärt:
„Das Ergebnis zeigt, dass es richtig war, genau hinzuschauen. Am Ende geht es um das Vertrauen in demokratische Verfahren – und darum, dass jede Stimme korrekt berücksichtigt wird.“
Die FDP Grünwald blickt nun nach vorne und freut sich darauf, mit einem gestärkten Team von drei Gemeinderäten Verantwortung zu übernehmen.
Für eine sachliche, konstruktive und transparente Politik im Gemeinderat in Grünwald.