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Protokoll der Bürgerversammlung 2023 - und der Vorjahre

Die Gemeinde Grünwald hatte am 9. November 2023 zur Bürgerversammlung eingeladen. Nun wurde das Protokoll veröffentlicht.

Bürgerversammlung 2023 - in der Aula des Gymnasiums Grünwald

Leider macht die Gemeinde Grünwald die Protokolle der vergangenen Bürgerversammlungen nicht öffentlich auf deren Webseite zugänglich. Stattdessen muss man als Bürger diese selbst anfordern (z.B. per E-Mail). Und dann erhält man keine durchsuchbare Datei, sondern nur eine sehr große PDF, die aus Fotos/Scans ohne Texterkennung besteht. Sucht man also etwas im Protokoll, muss man alle Seiten manuell durchsuchen. Wir finden das hochgradig intransparent und veröffentlichen daher hier die Protokolle - als durchsuchbare PDF Dateien.

Hier das gesamte Protokoll der Grünwalder Bürgerversammlung 2023 in Textform:

 

NIEDERSCHRIFT

über die Bürgerversammlung am Donnerstag, den 09. November 2023 um 19.00 Uhr in

der Aula des Gymnasiums Grünwald, Laufzorner Straße 1, 82031 Grünwald

Anwesend:

Vom Gemeinderat:

1 . Bürgermeister Neusiedl Jan

2. Bürgermeister Weidenbach Stephan

3. Bürgermeisterin Kneidl Uschi

GR-Mitglieder:

Kruse Susanne

Loos Sindy

Mastrodenato Tobias

Portenlänger Barbara

Reinhart-Maier lngrid

Ritz Michael

Schreyer Bettina

Dr. Sehröder Matthias

Vorwerk Daniel

Zahn Angela

Zeppenfeld Achim

Von der Verwaltung:

Hauptamtsleiter Dietz Tobias

Kämmerer Leininger Fabian

Leiter Umweltamt Pitterle Klaus

VFW Pleithner Rudi

VFW Unterreiner Fabienne

Grünwalder Freizeitpark GmbH Geschäftsführer Verleger Jörn Torsten

Von der Polizeiinspektion 32: Leiter, EPHK Forster Andreas

Hendlmeier Maximilian

Bürgerschaft: 90 Personen

Zur Bürgerversammlung wurde ordnungsgemäß durch Bekanntmachung im Amtsblatt lsar­

Anzeiger, durch Aushang an den Amtstafeln sowie auf der gemeindlichen Homepage geladen.

1. Begrüßung

1. Bürgermeister Neusiedl begrüßt die anwesende Bürgerschaft, den Leiter der

Polizeiinspektion 32 Grünwald, die anwesenden Mitglieder des Grünwalder Gemeinderates,

die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung sowie die Pressevertreter.

2. Bericht des 1. Bürgermeisters

ln seinem Bericht geht 1. Bürgermeister Neusiedl im Wesentlichen auf folgende Themen ein:

Baurecht (Baugenehmigungsverfahren)

Im zurückliegenden Berichtszeitraum (vom 06.10.2022 bis 09.11.2023) wurden

konjunkturbedingt lediglich 56 Bauanträge - 22 davon betrafen den Wohnungsbau -

eingereicht. Weitere Verfahren zu Anfragen für einfachere Bauvorhaben waren nötig.

Die Digitalisierung der Bauakten wurde abgeschlossen und das Digitale

Baugenehmigungsverfahren - nach dem Willen des bayerischen Gesetzgebers - eingeführt.

Nach wie vor findet die Bauberatung durch unsere Bauverwaltung statt, die Ihnen als

Bauwillige in nahezu allen Fragen rund um das Baurecht gerne zur Verfügung steht.

Bauplanungsrecht

Im zurückliegenden Jahr wurden folgende Bauleitverfahren behandelt:

Abschluss des Bauleitverfahrens zum Bebauungsplan Nr. B 55 „Grünwalder- Einkehr“ - nach

ca. zwei Jahren Planungsphase kann hier der Vorhabenträger unter Erhalt des geschützten

Ensembles sein Baurecht in Form von Wohnen und Gewerbe verteilt auf drei Gebäude

realisieren.

Aufhebungsverfahren des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. B 47 - Lindenwirt -

Zeillerstraße 5 - hier ist es die Absicht, den Bebauungsplan nach bereits erfolgter Anhörung

der sog. Träger öffentlicher Belange, der unmittelbar betroffenen Öffentlichkeit und sonstigen

Verfahrensbeteiligten endgültig aufzuheben.

Das Umlegungsverfahren zum Baugebiet an dem Laufzorner Feldes Ost (östliche Wiese

neben dem Gymnasium) zur Neuordnung der dortigen Grundstücke mit verschiedenen

Eigentümern geht weiter voran. Wir haben diverse Gespräche mit allen Umlegungsbeteiligten

durchgeführt. Sobald die vertraglichen und die gesetzlichen Vorgaben hierzu allseits erfüllt

werden können, startet die Gemeinde Grünwald den für die Umlegung erforderlichen

Bebauungsplan im Parallelverfahren. Dieser Bebauungsplan ist Voraussetzung für die

weiteren Schritte der vereinbarten amtlichen Umlegung, welches durch das Vermessungsamt

München durchgeführt wird.

Erdwärme Grünwald - Rückblick auf ein bewegtes 2023

Zwei Drittel, nämlich 2.000 aller Gebäude sind mittlerweile an die Fernwärme angeschlossen.

Rund 200 Anschlüsse waren es allein im Jahr 2023. Und täglich werden es mehr. Weit mehr

als 70 % der in Grünwald erforderlichen Heizungswärme wird durch die Erdwärme umgesetzt.

Die Nordanbindunq - 4,8 km Fernwärmetransportleitung

Zwischen den beiden Standorten Laufzorn sowie Unterhaching und dem Norden Grünwaids

entsteht eine etwa 4,8 km lange Fernwärmetransportleitung, die künftig den Norden des

Grünwalder Fernwärmenetzes mit versorgt.

Es erfolgt die Anbindung an den Wärmeverbund Laufzorn- Unterhaching im Bereich Parkplatz

Linienstr. Oberhaching I quer über die Geräumte bis zum Anschluss Lii-Dagover-Ring zuletzt

auf Gemeindegebiet zur Bavariafilmstr. I Gabriel-von-Seidi-Str.

Besonderheiten:

Unterquerung des Überlaufgerinne des Trinkwasser Reservoirs der SWM für die Stadt

München Mehrfache Überquerquerung von Trinkwasserhauptleitungen sowie Gasleitungen

der SWM Anpassung des Trassenverlaufs zur Reduzierung der Inanspruchnahme von

Forstflächen Umsetzung behördlicher naturschutzrechtlicher Auflagen zum Schutz von Flora

und Fauna.

Die Verlegung der Rohrleitungen einschl. Begleitkabel erfolgt in offener Bauweise innerhalb

der bestehenden Forstwege in einem Rohrleitungsgraben mit einer lichten Breite von ca. 2 m

und einer Aushubtiefe von ca. 2m.

Die Rohrleitungszone wird mit Sand geschützt.

Die temporäre Baustraße neben dem Rohrleitungsgraben wird nach dem Abschluss der

Baumaßnahmen vollständig zurückgebaut Die Forstwege werden wiederhergestellt.

Sämtliche Arbeiten im Forstgebiet wurden im Vorfeld intensiv mit den Bayerischen

Staatsforsten und den Genehmigungsbehörden abgestimmt. Während der Baumaßnahmen

findet ein regelmäßiger Informationsaustausch mit allen Beteiligten statt.

Baubeginn war im April 2023.

Geplante Fertigstellung wäre Dezember 2023 gewesen- sicherlich haben Sie die letzten Tage

der ausführlichen Berichterstattung hierzu verfolgt -wir wurden bei der Nordanbindung Opfer

von mehreren Brandanschlägen - die Ermittlungen halten noch an, wir sind dennoch

zuversichtlich, dass diese wichtige Fernwärmetrasse demnächst in Betrieb genommen werden

kann -die Versorgungssicherheit durch das bestehende und funktionierende Fernwärmenetz

war zu keiner Zeit gefährdet.

Zweite Anlage der Erdwärme Grünwald

Südlich der Geothermie-Zentrale in Laufzorn ist eine weitere Anlage geplant - sobald alle

gesetzlichen und vertraglichen Erfordernisse hierfür erfüllt werden können - erfolgen weitere

Bohrungen und die Errichtung des Heizkraftwerks Laufzorn II.

Hier ein paar Zahlen zu Laufzorn II (Siehe PDF)

Energie und Umwelt

Die aktuellen Themen Energieoptimierung und Energieeinsparung werden in der Gemeinde

Grünwald schon seit vielen Jahren erfolgreich in allen Bereichen weiterentwickelt und

realisiert.

Gemeindliche Gebäude

-Alle gemeindlichen Gebäude werden 10 0% mit regenerativer Fernwärme versorgt

-regelmäßiger hydraulischer Abgleich aller Heizungsanlagen

-Zentrale Gebäudeleittechnik prüft und steuert die Anlagen

-Alle gemeindlichen Liegenschaften werden mit 100% Ökostrom versorgt

-Jeder Neubau der Gemeinde wird mit einer Photovoltaikanlage versehen

Photovoltaik

Die Gemeinde erarbeitet derzeit verschiedene Modelle, um die notwendigen Strommengen

über Photovoltaikanalagen zu erzeugen und direkt selbst zu verbrauchen.

Zum Beispiel auf den Dächern des Gymnasiums Grünwald wird die Anzahl der

Photovoltaikanlagen so erhöht, dass der gesamte Stromverbrauch im Gymnasium direkt

über diese Anlagen erfolgt.

Ebenso wird eine Bündelunq der umliegenden Photovoltaikanlagen geplant, damit die

Beleuchtung der Parkgarage direkt daraus betrieben werden kann.

Weitere Photovoltaikbündelungen sind für die Stromversorgung der Helmi-Mühlbauer-Halle

und der Martin-Kneidi-Schule in Planung.

E-Mobilität

-E-Ladesäulen für elektrisch betriebene Fahrzeuge.

Zug um Zug wird in unserer Gemeinde ein entsprechendes Versorgungsnetz für Elektro-Autos

und die entsprechenden Ladesäulen aufgebaut.

-Anschaffung von rein elektrisch betrieben Fahrzeugen

Bei allen neu anzuschaffenden Fahrzeugen wird zuerst geprüft, ob eine elektrische Version

angeboten wird und technisch/wirtschaftlich möglich ist. ln der Verwaltung sind schon alle

Fahrzeuge elektrisch, für den Bauhof gibt es noch wenig Angebote.

Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED

Schritt für Schritt erfolgt seit Jahren die Umstellung auf LED und reduziert damit den

Stromverbrauch im öffentlichen Straßenraum.

Förderprogramm Umweltschutz

Im Jahr 2023 wurden Haushaltsmittel in Höhe von 1.120.000 € verauslagt. Für das Jahr 2024

sind 1, 3 Mio. € im Haushalt eingestellt.

Gemeindliche Bau-Projekte (Reihenfolge zufällig):

Gemeindlicher Wohnungsbau

Die Gemeinde hat ein Grundstück in der Nibelungenstr. 4 erworben. Hier werden vier

Wohnungen mit einer Tiefgarage errichtet. Der Gemeinderat hat beschlossen, das Gebäude

umweltfreundlich aus Holz zu errichten und mit einem hohen energetischen Standard

auszustatten.

Neben einer reinen Holzständer-Bauweise sollen vorrangig ökologische Baustoffe verwendet

werden. Die Kostenschätzung liegt hier bei 3,0 Mio. €

Das angrenzende Gemeindliche Wohnhaus am Hirtenweg 1 wurde in 2023 energetisch

saniert. Neben einem Vollwärmeschutz, und neuen Fenstern ist zudem eine

Photovoltaikanlage auf dem Dach installiert worden. Freigegebenes Kostenbudget 1,1 Mio. €

Sonstige Baumaßnahmen

Die Gemeinde hat ein Grundstück in der Bergheimstr. 4 erworben. Hier wird das neue

Bürohaus für die Mitarbeiter vom Wasserwerk entstehen, sowie weitere Büroflächen für die

Gemeindeverwaltung. Der Gemeinderat hat hier gefordert, nachhaltig und wirtschaftlich zu

planen, der Architekt und die Fachplaner sind bereits beauftragt.

Sanierung des Schwimmbades im Grünwalder Freizeitpark

Die Gemeinde hat beschlossen, das bestehende Hallenbad zu sanieren, da die statische

Prüfung des Hauptschwimmbeckens ergeben hat, dass die Betoneinfassung stark geschädigt

ist. Deshalb hat der Gemeinderat am 25.4.23 beschlossen, Mittel in Höhe von 6 Mio. € hierfür

bereit zu stellen .

Derzeit erfolgt die Auswahl des Architekten und der lngenieurbüros, die im Anschluss die

gesamte Maßnahme planen. Die Ausführung ist von Mai 2024 bis Ende 2025 geplant, in dieser

Zeit ist das große Becken geschlossen. Der Schwimmbetrieb kann weiter über das neue

Lehrschwimmbecken erfolgen, das pünktlich im Dezember letzten Jahres eröffnet wurde.

Bautechnik (Gebäudeunterhalt)

Pünktlich zum Dezember 2022 konnte der 2. Bauabschnitt der Baugenossenschaft

abgeschlossen werden .

Im Jahr 2022/2023 konnten im Rahmen des kontinuierlichen Gebäudeunterhalts folgende

Projekte auf den Weg gebracht werden. Exemplarisch können hier genannt werden:

Maßnahmen Bautechnik (Gebäudeunterhalt) 2022/2023 Kosten

August-Everding-Saal I Musikschule-Wartungen, LED-Umrüstung 127.000,00 €

Alle Kindergärten- Malerarbeiten, Wartungen, Reparaturen , Gartenpflege 245.000,00 €

Alle Wohnhäuser -Malerarbeiten, Wartungen, Reparaturen, Türentausch 250.000,00€

Sportplatz Keltenstraße - Pflege, Reparaturen 100.000 €

Erneuerung Spielgeräte Kindergarten Struwwelpeter 112.000,00 €

Nepomuk Kapelle Sanierungsarbeiten 30.000,00 €

Rathaus - Sanierung Rathausdach mit Photovoltaik 1.200.000,0 €

Energetische Sanierung Hirtenweg 1 1.100.000 €

Errichtung PV-Anlage Hirtenweg 1 u. Zeillerstr.22a 165.000,00€

Erneuerung Notstromaggregat Feuerwehr und Bauhof 200.000,00 €

Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Rathausdach 100.000,00 €

Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Wohnhäusern 140.000,00€

Errichtung und Erweiterung der PV-Anlagen im Haus der Begegnung 1.000.000,00

Gymnasium, Errichtung und Erweiterung PV Anlage 1.000.000 €

Gesamt 7.687.000 €

Bautechnik (Straßenbau- u. Unterhalt)

Weitere Ortsstraßen wurden Zug um Zug nach den Grabungen am Wasser- und

Fernwärmenetz wieder saniert.

• Hubertusstr. (Habermannstr. bis Gabriel-von-Seidi-Str.)

• Perlacher Str. (Nordteil)

• Dr.-Hans-Staub-Str.

• Dr.-Max-Str. (Gereutstr.-Herrenwiesstr.)

• Eichleite

• Josef-Würth-Str. (Wendehammer)

• Dr. Englsperger-Str.

• Dr. Kurt-Huber-Str. (Nord)

Zahlen zum Straßenbau

Sanierung Straßen (incl. Wiederherstellung v. Fernwärme, Wasser, usw.) 2.100.000,00 €

Kontinuierliche Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED 310.000,00 €

Gesamtkosten für Straßenbau und Unterhalt 2.410.000,00 €

Wartung und Reinigung von Sickerschächten (Gullys im Straßenbereich) 227.000 €

BESCHAFFUNG VON GERÄTEN UND FAHRZEUGEN

Auch im Jahr 2022/2023 wurde der gemeindliche Fahrzeugbestand durch

Ersatzbeschaffungen aufgewertet.

Teleskoplader 122.000 €

Kleine Kehrmaschine 144.000 €

Nissan Leaf (Elektro) 37.000 €

Gesamt 303.000 €

Glasfaserausbau

Die Deutsche Telekom AG hat in 2022 und 2023 westliche, nördliche und südliche

Gemeindeteile eigenwirtschaftlich mit Breitband versorgt- in den Printmedien und auf unserer

Hornepage haben wir dazu mehrfach informiert.

Für die östlichen Gemeindebereiche hat die Deutsche Telekom AG ebenfalls angekündigt, den

eigenwirtschaftlichen Ausbau zu betreiben. Das wird aller Voraussicht nach ab 2025/2026

geschehen.

Die wichtigsten Einnahmen der Gemeinde:

1. Gewerbesteuer - Rückblick

Für das Haushaltsjahr 2022 konnte die Gemeinde Gewerbesteuereinnahmen

in Höhe von 162,4 Mio.€

einnehmen.

Voraussichtliches Ergebnis Gewerbesteuer 2023 - Ausblick:

Für das Haushaltsjahr 2023 wurden die Einnahmen bei der Gewerbesteuer mit 150 Mio. €

veranschlagt.

Es zeichnet sich jedoch bereits ab, dass dieser Ansatz um etwa 85 Mio. € übertroffen wird.

Derzeit wird mit einem voraussichtlichen Rechnungsergebnis von 235 Mio. € gerechnet (Stand

09.11.2023)

Damit liegt das vorläufige Ergebnis 2023 über dem Jahresdurchschnitt 2013-2022 von 195

Mio. €.

Der Hebesatz der Gemeinde Grünwald liegt nun seit neunzehn (19) Jahren unverändert bei

240 v. H. Der Hebesatz wurde zuletzt im Jahr 2004 von 270 v. H. auf 240 v. H. gesenkt

und ist damit einer der niedrigsten Gewerbesteuerhebesätze in ganz Bayern.

Deshalb möchte ich besonders die sehr gute Zusammenarbeit mit den ortsansässigen

Betrieben und deren Standorttreue hervorheben. Es zeigt sich , dass sich für beide Seiten

Verlässlichkeit, Offenheit, Kontinuität und eine sehr gute Zusammenarbeit sehr positiv

auszahlen.

Wir setzen alles daran, dass der Gewerbestandort Grünwald für die Grünwalder Firmen- mit

seinen sehr guten Rahmenbedingungen - so attraktiv wie bisher bleibt. Wir sind der

verlässliche Partner an Ihrer Seite.

2. Einkommensteueranteil:

Im Haushaltsplan für 2022 wurden 10,5 Mio. €

an Einkommensteuer eingeplant, tatsächlich haben wir rund 11 Mio. €

also rund 500 Tsd. € mehr eingenommen.

Für das laufende Jahr 2023 rechnen wir mit einem Ergebnis von rund 11,5 Mio. €

3. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

Ergebnis 2022 = 9,3 Mio.€

ln 2023 rechnen wir mit Einnahmen in Höhe von 8,7 Mio. €

4. Einnahmen aus der Grundsteuer betrugen 2022 rund 2,0 Mio. €

für 2023 rechnen wir ebenfalls mit rund 2 Mio. €.

Die Auswirkungen der Grundsteuerreform ab 2025 werden derzeit von der Kämmerei

berechnet. Die Gemeinde strebt an den Hebesatz ab 2024 aufkommensneutral festzusetzen.

5. Die Einnahmen aus Zinsen für 2022 bei den Banken beliefen sich immerhin

noch auf 915 Tsd. €.

6. Gebühren:

Für 2022 hat die Finanzverwaltung insgesamt rund 4,7 Mio. €

an Gebühren eingenommen.

Diese teilen sich auf in:

Wassergebühren 1,4 Mio. €

Kanalgebühren 758 Tsd. €

Abfallgebühren 1,1 Mio. €

Gebühren für Kindertagesstätten 760 Tsd. €

2022 konnte die Gemeinde einen Überschuss im Verwaltungshaushalt i. H. v. 20,59 Mio. €

erwirtschaften, obwohl für 2022 eine Kreisumlage i.H.v. 115 Mio. € an den Landkreis München

abzuführen war.

Dieser Überschuss wurde dem Vermögenshaushalt zugeführt. Damit konnten im Jahr 2022

sämtliche Investitionen im Vermögenshaushalt finanziert werden. Die eingeplante

Rücklagenentnahme in Höhe von 2,3 Mio. € musste deshalb nicht in Anspruch genommen

werden.

I. Überschuss auch im Vermögenshaushalt:

Vielmehr ergab sich im Vermögenshaushalt ebenfalls ein Überschuss nämlich eine

Zuführung an die allgemeine Rücklage in Höhe von

rund 4,7 Mio.

II. Das Jahresergebnis 2022 war damit ein

Hervorragendes und nachhaltiges Jahresergebnis:

• 2022 hatten wir ein gesamtes Rechnungsergebnis von rund 237,1 Mio. €;

• Alle Hebesätze f. Grundsteuer und Gewerbesteuer sind seit vielen Jahren unverändert;

• Seit 1.10.2003 keine Schulden - Pro Kopf-Verschuldung von 0,00 €

• Die Gemeinde konnte Zuschüsse an Vereine und Zuwendungen an Dritte ungekürzt

ausreichen, z. Teil wurden die Zuschüsse sogar erhöht.

• Keine Kürzungen in sozialen Bereichen, Stärkung d. Familien d. Erziehungsgeld und

kostenfreies letztes Kindergartenjahr;

• Niedrige Gebühren für Wasser- Müll- Kanal , Friedhof und Kindergarten;

• Keine Schuldenaufnahme zur Finanzierung der künftigen Investitionen;

• Nachhaltige und zukunftsweisende Investitionen von über 16 Mio. €;

• Zuführung an die allgemeine Rücklage für 2022 i.H.v. 4,7 Mio. €

• Erhebliche Rücklagenbestände in dreisteiliger Millionenhöhe zur Finanzierung

künftiger Aufgaben, obwohl in der Vergangenheit, viele Grundstücke gekauft, ein

Gymnasium, ein Mehrgenerationenhaus mit Sozialzentrum und einige

Kindertagestätten gebaut wurden. Das Jahrhundertprojekt die Geothermie wurde

ebenfalls im Rekordtempo abgeschlossen und von der Gemeinde aus den laufenden

Einnahmen finanziert.

• Wertschöpfung vorOrt-durch diese Investitionen profitiert unter anderem die örtliche

Wirtschaft in nicht unerheblichem Maße.

3. Behandlung von Anfragen und Beschlussfassung über eingebrachte Anträge

Antrag:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stellen wir den Antrag auf Überprüfung bzw. Erstellung eines Notfallplanes für den Fall

eines ausbrechenden Waldbrandes. Da wir im Zeitalter der zunehmenden Klimaerwärmung

leben, immer häufiger Waldbrände leider auch in Europa zum Alltag gehören und herrliche

Waldflächen unser schönes Dorf umgeben, ist es unseres Erachtens Pflicht im Notfall

vorbereitet zu sein und Schutzvorkehrungen getroffen zu haben.

Sämtliche Zufahrtsstraßen von und nach Grünwald führen durch Waldgebiete. Die einen

länger wie nach Straßlach oder Oberhaching, ein anderer kürzer wie nach München und der

vierte der für die Feuerwehr unzugänglichste nach Höllriegelskreuth. D.h. diese

Zufahrtsstraßen wären im Notfall die einzigen Fluchtwege aus Grünwald und müssten

entsprechend gesichert sein bzw. werden. Z. 8 sind entsprechende Wasserleitungen für das

Löschen für die Feuerwehr vorzuhalten und regelmäßig zu prüfen.

Um ganz Grünwald ist unmittelbar hinter den Grundstücksgrenzen ein dichter Wald- einzige

Ausnahme ist das lsarhochufer mit dem Spazierweg, der aber auch nicht viel mehr Schutz

bringen würde. Wir sprechen hier über mehrere Kilometer! D.h. welche Optionen stehen der

Feuerwehr im Falle eines ausbrechenden Waldbrandes zur Verfügung, den Waldbrand schnell

zu bekämpfen und die betroffenen Grundstücke zu schützen?

Sicherlich wird sich die Gemeinde sowie die Feuerwehr mit der örtlichen Flugüberwachung zur

Identifizierung möglicher Brandherde austauschen, aber reicht das? Müssen wir nicht etwas

mehr tun? Müssen nicht alle Grünwalder über einen Notfallplan informiert werden?

Wir denken schon und bitten unseren Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.

Vielen Dank.

Beantwortung:

Für Waldbrände existieren vorgefertigte Einsatzkonzepte, die bei Alarmierung über die

Feuerwehreinsatzzentrale des Landkreises München „gezogen“ werden. Dies beinhaltet in

erster Linie eine Alarmierung der notwendigen Einsatzmittel (Fahrzeuge, Geräte,

Wassertanks, .. ) aus dem Landkreis, der Stadt München oder auch aus angrenzenden

Landkreisen sowie die im Feuerwehrgesetz und im Katastrophenschutzgesetz definierten

Eskalationsstufen bei Ausdehnung des Schadenszenarios.

Die Zusammenarbeit der Integrierten Leitstellen in München und in den benachbarten

Landkreisen mit der Einsatzzentrale des Landkreises untereinander ist gesetzlich geregelt und

funktioniert über Datenschnittstellen reibungslos.

ln den uns umliegenden Waldgebieten ist eine Zugänglichkeit bzw. Zufahrt vergleichsweise

optimal möglich , ganz anders als in den Szenarien, wie sie aus den heimischen Bergregionen,

Südfrankreich, in Kalifornien etc. bekannt sind. Gleiches gilt für die Wasserversorgung über

ein Rohrnetz mit Hydranten im Wald und an der Waldgrenze. Natürlich werden die Leitungen

und die Hydranten vom Setreiber regelmäßig geprüft und gewartet.

Die Brandbekämpfung kann somit viel schneller erfolgen, schon im Entstehen. Auch die

Feuerwehr Grünwald verfügt über die notwendigen Gerätschaften für die

Waldbrandbekämpfung.

Eine Flugüberwachung wird eingebunden, präventiv bei erhöhter Risikostufe oder im BrandfalL

Eine Kommunikation erfolgt auf Regierungsebene.

Von einem Schadenszenario, wie in der Mail der Antragsteller beschrieben, kann mit gutem

Gewissen, nicht ausgegangen werden .

Antrag:

Sehr geehrte Damen und Herren,

an der Wiese vor dem Kindergarten Struwwelpeter befindet sich ein Basketballkorb, der

aufgrund seines steinigen Untergrundes nur schlecht bespielbar ist. Wir bitten um einen

Boden, der schonender für Ball und Knie ist und eventuell um die Erneuerung des Korbes

selbst.

Außerdem war jahrelang die große Reifenschaukel ein beliebter Treffpunkt. Wäre es möglich

diese wieder anzubringen?

Beantwortung:

Der Basketballplatz incl. Korbeinrichtung wurde Anfang Oktober ‚23 praktisch „runderneuert“

durch das von uns beauftragte Landschaftsplanungsbüros und Fachfirma für Sportanlagen.

Aus Immissionsschutzgründen - Nachbarschutz etc. - wurde ein lärmreduzierender Belag

eingebaut. Der Vorgang ist damit abgeschlossen.

Die Reifenschaukel war defekt/marode und wurde aus Sicherheitsgründen abgebaut - es ist

nicht beabsichtigt weitere Spiel- u. Sportgeräte auf dem Baugrundstück der Gemeinde zu

installieren.

Antrag:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei Spaziergängen durch die Gemeinde Grünwald ist mir aufgefallen, dass „Schottergärten“

immer mehr zunehmen. Ich stelle hiermit den Antrag, die Anlage solcher Gärten zu

untersagen.

Begründung:

Wir erfahren ausnahmslos alle den Rückgang von Insekten jeglicher Art, den Rückgang von

Pflanzen, die vor gar nicht so langer Zeit als Unkraut gesehen und ausgerissen wurden. Unser

Lebensumfeld verändert sich also. Schotter auf Flächen auszubringen, die eigentlich dem

Wachstum dienen sollten, stellt nach meiner Ansicht eine Perversion in Sachen Naturschutz

dar. Diesem aber sind wir ausnahmslos verpflichtet. Die mögliche Argumentation, man

brauche ja weniger Gießwasser, weil Steine nicht gewässert, werden läuft an der Sache

vorbei. Wenn die geschütteten Steine - und die sind nicht gerade klein zu nennen - unter der

langen Sonnenscheindauer warm und dann heiß werden, gießt man sie eben doch.

Schottergärten sind ein Übelstand sinniger Anbieter von Gärten, in denen nichts „zu tun“ ist.

Ich bitte darum, diesen Antrag in der Bürgerversammlung vom 09. 11. 2023 zu behandeln und

positiv zu bescheiden.

Beantwortung:

Da es sich bei den, im Antrag dargestellten „Schottergärten“ um Bodenversiegelung handelt,

ist die sog. Grundflächenzahl einschlägig. Die Baudichte in Gemeinden wird geregelt nach

dem Maß der baulichen Nutzung nach gültiger Baunutzungsverordnung (dies ist eine

einheitliche Regelung nach Bundesrecht).

Großflächig mit Kies I Schotter ausgelegte Flächen sind auf die Grundflächenzahl mit den

Nebenanlagen anzurechnen, da die natürliche Funktion des Bodens hierdurch beeinträchtigt

wird. ln etlichen Bebauungsplänen ist darüber hinaus festgelegt, dass die von der Bebauung

freizuhaltenden Bereiche als Grünflächen und gärtnerisch anzulegen sind.

Bauplanungsrechtlich (in nahezu allen qualifizierten Bebauungsplänen und im Besonderen

durch den Bebauungsplan Nr. B 35) ist zusätzlich geregelt, dass das Gelände in Grünwald in

Bezug auf den Baum- und Strauchbestand in seiner natürlichen Form zu erhalten ist und die

unbebauten Flächen gärtnerisch anzulegen sind.

Zu jedem Bauantrag hat der Bauwerber einen Baumbestands- und Freiflächengestaltungsplan

einzureichen. Damit ist nachprüfbar, wie das Grundstück vor und nach der künftigen Bebauung

flächenmäßig begrünt ist.

ln den o.g. Eingabeplänen zu privaten Bauvorhaben konnte bislang in keiner Weise festgestellt

werden, dass in der letzten Zeit vermehrt Schottergärten beantragt wurden und I oder zur

Ausführung kommen.

Für den Vollzug und die Ahndung der bauplanungsrechtlichen Festsetzungen ist das

Landratsamt München als untere Bauaufsichtsbehörde (speziell Grünordnung) zuständig.

Sollte nach Erteilunq der Baugenehmigung planabweichend z.B. der Vorgartenbereich als

Schottergarten angelegt werden, obwohl in der Baugenehmigung/ im Freiflächenplan eine

gärtnerisch anzulegende Grünfläche festgesetzt wurde, obliegt es zuständigkeitshalber dem

Landratsamt München, hier im Rahmen des Bauvollzuges tätig zu werden.

ln der Bauverwaltung sind bis dato kaum sog. „Schottergärten“ bekannt, diese wären wie

vorweg beschrieben, entsprechend baurechtlich zu überprüfen, da die

bauplanungsrechtlichen Vorschriften zu Grünflächen auf privaten Grundstücken hier bereits

klare und eindeutige Vorgaben treffen.

Die Verwaltung wird den Antrag zur Behandlung dem dafür zuständigen Bauausschuss

vorlegen.

Antrag:

Hiermit stelle ich folgenden Antrag mit der Bitte ihn in der Bürgerversammlung zur Abstimmung

zu bringen:

Die Gemeinde als Eigentümerin und Betreiberin des Friedhofes an der Tölzer Straße möge

dort ein Sammelgrab mit Gedenkstein für Sternenkinder anlegen lassen.

Begründung

Das Ausmaß der Trauer um ein Kind, das nur kurz gelebt hat, wird meist unterschätzt- von

den Betroffenen selbst, aber auch von Freunden und Verwandten. Der Verlust eines Kindes,

auch eines ungeborenen, zählt zu den schlimmsten Ereignissen im Leben eines Menschen.

Wer eine Fehl- oder Totgeburt erleidet, braucht meistens lange, um sie zu verarbeiten. Da ist

es gut, einen Ort zu haben, an dem Mütter, Väter und Angehörige trauern und sich ihrer

Sternenkinder erinnern können.

ln Bayern haben die Eltern eine Bestattungspflicht für lebend geborene Kinder unabhängig

von Alter und Gewicht. Für totgeborene oder während der Geburt verstorbene Kinder gilt die

Bestattungspflicht ab der 24. Woche bzw. ab 500 Gramm Geburtsgewicht

Für alle Sternenkinder unter 500 Gramm oder vor der 24. Woche gilt seit 2005 eine

Bestattungspflicht für die Kliniken. Die Eltern dürfen aber ihr Baby jederzeit selbst bestatten

lassen.

Die Stadt München bietet für Familien -allerdings nur mit Wohnsitz in München- eine Anlage

für individuelle Bestattungsmöglichkeit für Kinder unter und über 500 Gramm.

Auch in vielen Umlandgemeinden gibt es mittlerweile Sternenkindergräber oder gärtnerisch

gestaltete Anlagen, die für Sternenkinder vorgesehen sind.

Die Grabstelle für Sternenkinder in Wolfratshausen existiert bereits seit zehn Jahren.

Beantwortung:

Der Antrag wird von der Verwaltung befürwortet und zur Behandlung an den dafür zuständigen

Verwaltungsausschuss weitergeleitet.

Antrag:

Wir beantragen eine wesentliche Verkürzung der Beleuchtungszeit im Außenbereich des

Gymnasiums. Zur Sommerzeit haben sich die über 50 Lichtsäulen bereits morgens um 5 Uhr

eingeschaltet und abends sind sie jeweils bis 22 Uhr an, obwohl der Betrieb in der Sportarena

um 20 Uhr endet.

Bestimmt kann der eingesparte Strom anderweitig sinnvoller genutzt werden. Während der

gesamten Coronazeit wurde die Außenbeleuchtung nicht aktiviert. Umwelt und Vögel werden

es danken.

Beantwortung:

Die Außenbeleuchtung ist mit einem Dämmerungssensor gekoppelt, d.h. sobald es dämmert,

schaltet sich das Licht ein und leuchtet dann längstens (zeitgesteuert) bis 22.00 Uhr

Die Beleuchtung im Außenbereich des Gymnasiums richtet sich nach den Betriebszeiten

durch die unterschiedlichen Nutzer.

Schulbusbucht - MW- erste Busse halten bereits vor 6 Uhr morgens -

Gymnasium - Reinigungsfirmen fangen ab 5 Uhr morgens - vor dem Schulunterricht an,

gleiches gilt für den gemeindlichen Winterdienst - hier müssen sämtliche Zugänge, Wege,

Abfahrten und Treppenabgänge verkehrssicher gehalten werden .

Dreifachhalle wird genutzt durch den TSV Grünwald bis 22.00 Uhr -

Entfluchtung erfolgt in einem Evakuierungsfall (auch nach Dämmerung in den Abendstunden)

über die Flure und Treppen zum außenliegenden Sportplatz - deshalb sind diese Bereiche

zwingend auszuleuchten.

Es wird derzeit von Fachleuten untersucht, ob bestimmte Außenbereiche erst ab 06.00 Uhr

beleuchtet werden können -da alle Pollerleuchten an einem Stromkreis aufgeschaltet sind, ist

noch eine technische Klärung dazu erforderlich.

Während der akuten Phase der Coronapandemie gab es weder Schulunterricht noch

Sportveranstaltungen - aus diesem Grund waren keine Leuchten auf dem Schulgelände in

Betrieb.

Zwecks der Beleuchtung wird Kontakt mit der Familie Waldmann aufgenommen. Von Seiten

der Gemeinde Grünwald wird versucht, Bereiche zu lokalisieren, die zu gewissen Zeiten

abgeschaltet werden können.

Antrag:

Sehr geehrter Herr Neusiedl,

nehmen Sie bitte den folgenden Antrag in den Tagesordnungspunkt 3 „Beschlussfassung über

eingebrachte Anträge“ der Bürgerversammlung 2023 auf

Der Gemeinderat der Gemeinde Grünwald wird gebeten einen Schutzstreifen, d.h.

Fahrradsymbol auf der Fahrbahn mit gestrichelter Abgrenzung an beiden Fahrbahnrändern,

bei den für die Staatsstraße 2572 zwischen Grünwald und Pullach zuständigen Stellen für die

Zeit zu fordern, in der es keine Fußgänger- und Fahrradbrücke über das Isarial zwischen den

beiden Hochufern gibt.

Sollte eine Umsetzung durch die aktuell durchgezogene Linie zu einem Anstieg der ohnehin

jetzt schon ständig stattfindenden Verstöße der Verkehrsregeln führen, sollte geprüft werden,

ob die Mittellinie unterbrochen werden kann um sicheres regelkonformes Überholen zu

gewährleisten. Ich bitte die Bürgerversammlung darüber abzustimmen, dass dieser Antrag im

Gemeinderat behandelt wird.

Begründung:

Die Staatsstraße 2572 stellt aktuell die emz1ge direkte Verbindung von Grünwald zur

gegenüberliegenden S-Bahn-Haltestelle und von Grünwaldern genutzten

Einkaufsmöglichkeiten dar. Fahrradfahrer, die den gefährlichen fahrradweglosen

Straßenabschnitt zwischen Grünwald und Pullach über die Grünwalder Brücke befahren, sind

völlig schutzlos dem PKW- und LKW-Verkehr ausgesetzt, solange es keine Alternative,

insbesondere eine mehrfach in offiziellen Entscheidergremien präsentierte Brückenlösung

gibt. Diese Brückenlösung unterliegt einem besonders langen Projekt-Prozess, bei dem keiner

der Beteiligten von einer zeitnahen Umsetzung ausgeht. Daher MUSS zwischenzeitlich eine

Lösung zum Schutz von Fahrradfahrern gefunden und eingerichtet werden, zumal eine

Bedarfsanalyse eine sichere Querung der lsar in Form einer Fußgänger- und Radbrücke für

sehr sinnvoll beurteilt.

Bestätigen Sie mir bitte den fristgerechten Eingang meiner Mai/ bzw. meines Antrags.

Beantwortung:

Die Staatsstraße 2572 zwischen der Gemeinde Grünwald und der Gemeinde Pullach

unterliegt der Baulastträgerschaft des Staatlichen Bauamtes Freising (StBA).

Dementsprechend wurde Ihr Antrag an die zuständige Behörde übermittelt. Die Gemeinde

Grünwald bekundet beim Staatlichen Bauamt Freising die Brisanz der Sicherheit der

Grünwalder Bürgerinnen und Bürger.

Antrag:

Vollzug der Zweckentfremdungssatzung

Aufgabe der Abteilung Wohnraumerhalt ist es, den Wohnraumbestand im gesamten

Gemeindegebiet zu erhalten. Durch die Zweckentfremdungssatzung sollen alle Maßnahmen

verhindert werden, die dem Wohnungsmarkt Wohnraum entziehen.

ln München ist dies längstens verboten, warum handelt Grünwald nicht, wo doch Wohnraum

zur Miete dringend gesucht wird?

Wohnraum darf in München nur mit einer Genehmigung zweckentfremdet werden.

Eine Zweckentfremdung von Wohnraum liegt beispielsweise vor, wenn Wohnraum beruflich

oder gewerblich genutzt wird (zum Beispiel als Büro oder als Praxis), für mehr als 8 Wochen

im Kalenderjahr als Ferienwohnung genutzt wird, abgebrochen wird oder länger als 3 Monate

lang leer steht.

Immer wieder und auch jetzt gerade wird Wohnraum als Gewerbefläche vermietet. Das

diesmal Wohnraum war ist sehr leicht ersichtlich, da keine Gewerbeeinheit ein kompl. Bad mit

Badewanne ansonsten hat. Auch andere Merkmale lassen leicht erkennen, dass es mal eine

Wohnung zu Wohnzweck war.

ln Grünwald gibt es einen erheblichen Lehrstand von Gewerbeflächen von zurzeit über 6.000

m2 und mit dem, was al/es noch gebaut und schon bewilligt wurde sind dies sogar in Kürze

über 11.000 m2.

Es spricht nichts dagegen, dass Besitzer oder auch Mieter in Ihrer Wohnung oder Haus in

welcher Sie SELBST wohnen/ leben auch Ihre eigenen Firmen ansässig haben.

Für alle anderen Firmen gibt es in Grünwald genug Lehrstand an echten Gewerbeflächen

Wohnraum muss wieder verfügbar werden und aber auch bezahlbar. Wenn wir aber

Wohnraum immer weiter verknappen, dann wird es einfach nicht mehr bezahlbar.

Beantwortung:

Das Recht auf Erlass einer Zweckentfremdungssatzung gibt es seit Dezember 2007. Viele

Städte und einige Kommunen - im Umkreis von Grünwald keine einzige Gemeinde! - haben

sich eine solche Regelung gegeben - vor allem, um eine Handhabe gegen Umnutzung von

Wohnraum zu Gewerbezwecken zu erlangen.

Speziell Großstädte wie Berlin, Harnburg und München regeln mit dieser Satzung den dort

jeweils extrem angespannten Mietmarkt

Ähnlich trifft dies auch für Kommunen mit Fremdenverkehrsfunktion und damit verbundenen

Tourismus zu - Stichwort: Ferienwohnungen. ln solchen Gemeinden sind günstige

Mietwohnungen -gerade in den Sommermonaten I Ferienzeiten - absolute Mangelware.

Vergleicht man das nun mit Grünwald bleibt festzustellen, dass natürlich der Mietmarkt seit

Jahren schwierig ist - das ist aber bedingt durch Angebot und Nachfrage - keineswegs aber

dadurch, dass genehmigte Wohnungen in Gewerbeeinheiten oder Ferienwohnungen

umfunktioniert werden.

Aktuell ist eher ein Leerstand bei Gewerbeimmobilien, als bei Wohnobjekten festzustellen­

dies ist der allgemein bekannten und konjunkturellen Lage in Deutschland geschuldet und kein

Grund nun in Form einer Zweckentfremdungssatzung entgegenzusteuern.

Das Eigentum - dazu zählen auch Immobilien - ist verfassungsmäßig nach Art. 14

Grundgesetz geschützt- die Eingriffe durch eine Satzung für eine eher kleine Gemeinde wie

Grünwald wären zu weitreichend.

Außerdem gilt einzelfallbezogen immer die aktuelle Baugenehmigung aus der hervorgeht:

Art der Nutzung -wo ist diese Nutzung zugelassen I Wohngebiet I Mischgebiet?

als Unterpunkt dazu - Gebietsversarger (also der Bäcker, Metzger, Friseur etc. und

sog. „Freie Berufe“ - wären baurechtlich ohnehin allgemein auch in Wohngebieten

zulässig

Baugenehmigung gibt speziell für Wohnungen und gewerbliche Nutzungen

unterschiedliche Stellplatzanforderungen vor. So sind z.B. für ein Büro oder einem

Verwaltungsbetrieb deutlich mehr Parkplätze notwendig, als dies bei einem

wohngenutzten Gebäude der Fall ist.

Damit zeigt sich seit Jahren, dass die Gemeinde auch ohne Zweckentfremdungssatzung

ortsplanerisch bestens aufgestellt ist.

Abschließend sei vermerkt, dass die Gemeinde Grünwald selbst der größte Investor für

preisgünstigen Wohnraum seit langer Zeit ist.

Die Verwaltung wird den Antrag zur Behandlung dem dafür zuständigen Bauausschuss

vorlegen.

Antrag:

Sehr geehrter Herr Neusiedl,

an der Einmündung der Reitzensteinstraße in die Südliche Münchner Straße, also zwischen

der Shell-Tankstelle und Rewe, Mary’s Apotheke und diversen Arztpraxen überqueren täglich

hunderte von Bürgern die vielbefahrene Südliche Münchner Straße. Darunter sind auch viele

ältere, ja gelegentlich sogar behinderte Personen; oft auch mit Einkaufskörben.

Das Oberqueren der Straße ist wegen der häufigen Autoschlangen in beide Richtungen nicht

nur zeitraubend, sondern immer wieder aufregend und auch gefährlich. Da wir selbst seit

vielen Jahren an dieser Stelle die Straße überqueren müssen und sei es nur um einen Brief in

den dort befindlichen Briefkasten zu stecken, haben wir reichliche Erfahrungen gemacht und

immer wieder gefährliche Situationen beobachtet und selbst erlebt.

Wir möchten anregen, dort einen Zebrastreifen anzubringen, um die Lage an dieser eigentlich

unzumutbar und unnötig gefährlichen Stelle zu entschärfen.

Beantwortung:

Die Südliche Münchner Straße ist als Staatsstraße gewidmet. Die Zuständigkeit für

verkehrsrechtliche Maßnahmen liegt daher beim Landratsamt München als Untere

Straßenverkehrsbehörde.

Die Gemeinde Grünwald wird den Antrag mit der Bitte um Prüfung an das Landratsamt

München weiterleiten.

Antrag:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,

mit meinem Antrag zur Bürgerversammlung 2022 möchte ich auf die Aufpflasterungen in den

Kreuzungsbereichen der Zeillerstraße hinweisen und diese zugleich in Frage stellen.

Sie sind teuer, erfüllen nicht ihren gedachten Zweck, sind zu allem Überfluss auch noch

gefährlich und verursachen unnötigen Lärm!

Warum, das möchte ich nun näher erläutern.

Ich wohne und befahre seit vielen Jahren die Zeillerstraße und habe hier folgende

Beobachtungen bezüglich der Aufpflasterungen gemacht.

Der Sinn dieser Abgrenzung zu den geteerten Abschnitten dieser Straße sollte wohl sein, die

Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam zu machen, dass hier die „Rechts vor Links Regeln“

gelten und sollten die Verkehrsteilnehmer zur erhöhten Vorsicht und Temporeduzierung

animieren.

Diesen Zweck erfüllen sie eindeutig nicht!

Rechts vor Links wird hier in den seltensten Fällen beachtet und durch die dann auch nicht

stattfindende Temporeduzierung produzieren die Autos beim Überfahren dieser Abschnitte

unnötigen Lärm für die Anwohner.

Davon abgesehen, dass sie ihren Zweck nicht erfüllen, sind sie zu allem Überfluss,

insbesondere im Winter, auch noch gefährlich. Ich habe festgestellt, dass bei Temperaturen

unter dem Gefrierpunkt diese Pflastersteine wesentlich schneller und intensiver vereisen als

die geteerten Straßenabschnitte.

Hierzu ein Beispiel.

Mein Bruder hatte sich nämlich genau aus diesem Grunde seinen Oberarm gebrochen,

nachdem er im Winter vom geteerten Straßenabschnitt, der vollkommen eisfrei war nur einen

Schritt auf den total vereisten gepflasterten Straßenabschnitt gemacht hatte und sofort

ausgerutscht ist.

Mit diesen unterschiedlichen Straßenverhältnissen hatte er nicht gerechnet und war somit

chancenlos den Sturz zu vermeiden.

Und genau das macht diese Aufpflasterungen so gefährlich.

Auch der Winterdienst der Gemeinde ist von diesen Pflasterungen nicht begeistert. Die

Räumfahrzeuge bleiben mit ihrem Pflug immer wieder an einzelnen Steinen hängen, die dann

gelockert werden und dann als Hindernis, gefährlich auch für Radfahrer und Fußgänger, lose

auf der Straße liegen.

Die Zeillerstraße ist auch, Sommer wie Winter, eine von Spaziergängern stark frequentierte

Straße und durch die Nähe zum Altenwohnheim sind hier speziell auch viele ältere Menschen

mit Rollatoren unterwegs, die so ihre Probleme mit den Pflastersteinen haben.

Zum Abschluss noch die Kosten.

Ich habe auch beobachtet, dass hier, bei der Erneuerung des Straßenbelages, einer oder ab

und zu auch mal zwei Pflasterer sich wochenlang damit beschäftigt hatten, diese kleinen

Pflastersteine wie ein Mosaik aneinanderzureihen.

ln dieser Zeit könnte man ganze Straßenzüge, wesentlich kostengünstiger, mit einer

Teerdecke versehen.

Ich bitte daher die Gemeinde, aufgrund der offensichtlich vielen Nachteile, die so eine

Aufpflasterung erzeugt, darüber nachzudenken, ob es nicht Sinn machen würde, diese zu

beseitigen und künftig auf diese teure und nicht ungefährliche Variante der Straßengestaltung

zu verzichten.

Beantwortung:

Bereits 1974 war seitens der Gemeinde Grünwald der Ausbau der Zeillerstraße angedacht.

Jahre später, 1987 nach etlichen Ortsbegehungen durch lngenieurbüros, der Gemeinde und

den Anliegern wurde der Ausbau der Zeillerstraße einstimmig beschlossen.

Der Ausbau erfolgte

Ohne Gehweg

ln den Kreuzungsbereichen Schloßstraße, Kastanienallee und Am Düllanger mit

sogenannten Kleinsteinpflaster

Verkehrsberuhigt und mit Tempo 30 Beschilderung

An diesen Ausbauzustand von 1987 hat sich bis heute nichts geändert.

Es gab diverse Spartenverlegungen z.B. Rohrnetzerneuerung Wasser,

Fernwärmeverlegung mit Hausanschlüssen, LED-Umstellung der Straßenbeleuchtung und

zuletzt die Verlegung von Glasfaser in den Seitenstreifen. Die Zeillerstraße wurde aufgrund

der vielen Spartenaufgrabungen wieder ordnungsgemäß hergestellt und in den

Kreuzungsbereichen wieder mit den bestehenden Kleinsteinbelägen versehen.

Mit den unterschiedlichen Belagsarten wird allen Verkehrsteilnehmern eindrücklich vermittelt,

dass es sich vorliegend um verkehrsberuhigte Bereiche handelt und die

Verkehrsgeschwindigkeit zu reduzieren ist.

Die Zeillerstraße ist kein Unfallschwerpunkt, bis auf den aktuellen Antrag liegen der Gemeinde

keine sonstigen Meldungen vor- Änderungen in der Verkehrsführung und in den Belagsarten

hält die Gemeinde auch heute nicht für angezeigt.

Die Verwaltung wird sich bezüglich des unterbreiteten Vorschlags von dem Bürger nochmals

mit dem Antragsteller in Verbindung setzen.

Anfrage:

Eine Bürgerin fragt an, ob die Ampelanlage an der Südlichen Münchner

Straße/Ebertstraße!Ludwig-Thoma-Straße von der nördlichen Seite auf die südliche Seite

versetzt werden könnte.

Die Begründung ist, dass eine Ampelanlage auf der südlichen Seite für die querenden Kinder

zum Freizeitpark und zur Coca Loco Kinderweft besser für den Schutz der Kinder geeignet

wäre.

Beantwortung:

Die Südliche Münchner Straße ist als Staatsstraße gewidmet. Die Zuständigkeit für

verkehrsrechtliche Maßnahmen liegt daher beim Landratsamt München als Untere

Straßenverkehrsbehörde.

Die Gemeinde Grünwald wird die Anfrage mit der Bitte um Prüfung an das Landratsamt

München weiterleiten.

Anfrage:

Bürgerinnen stellen die Anfrage, ob die Gemeinde Grünwald Informationen zur

Flüchtlingsunterkunft an der Tölzer Straße/Zugspitzstraße vortragen kann.

Beantwortung:

Für die Flüchtlingsverteilung in Deutschland ist der Bund und die Länder zuständig. Ganz am

Ende sind die Gemeinden in der Pflicht und in der Gemeinde Grünwald will 1. Bürgermeister

Jan Neusiedl und der Gemeinderat die Beschlagnahmung von Turnhallen unbedingt

verhindern.

1. Bürgermeister Neusiedl informierte die Bürgerinnen und Bürger, dass diese Unterbringung

vom Landratsamt München angedacht ist, da aber die damit beauftragte Firma kurz vor dem

Konkurs stehe, verzögert sich der Aufbau immer weiter nach hinten. Leider hat auch die

Gemeinde Grünwald hierzu keine Informationen, wann die Container für die 116 Flüchtlinge

aufgestellt werden sollen.

Die Gemeinde Grünwald hat vor einem Jahr dem Landratsamt München für die Errichtung

einer Flüchtlingsunterbringung das Grundstück an der Tölzer Straße Ecke Zugspitzstraße in

der Nähe der Polizei Grünwald angeboten.

Somit ist eine gute Sicherheitslage vorhanden. Polizeidienststellenleiter der Grünwalder

Polizei Andreas Forsterteilte mit, dass die Polizei wie auch die Gemeinde ein großes Interesse

hat, dass es in der Gemeinde ruhig bleibt.

Ende der Bürgerversammlung: 21:08 Uhr

Der Vorsitzende

Jan Neusiedl

1. Bürgermeister

Der Niederschriftsführer

Tobias Dietz

Hauptamtsleiter