Es geht um Ihre Anliegen! Auch dieses Jahr werden Ihre Anträge direkt nach dem Bericht des 1. Bürgermeisters behandelt.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, Sie können als Grünwalder Bürger einfach teilnehmen. Bitte weisen Sie sich bei der Bürgerversammlung mit gültigem Personalausweis aus.
Bei der Bürgerversammlung geht es um die Anliegen der Bürger. Die jährlich stattfindende Bürgerversammlung ist ein „Gremium der kommunalen Selbstverwaltung“ (Art. 18 GO) und ermöglicht die Einbeziehung der Bürger in die gemeindliche Willensbildung.
Wussten Sie, dass die Gemeinde Grünwald nach München und Nürnberg am meisten Gewerbesteuer in Bayern einnimmt? Dies gibt der Gemeinde viele Gestaltungsmöglichkeiten. Die Bürgerversammlung gibt Ihnen eine Stimme.
Reden Sie mit!
Anträge können bis zum 5. November 2025 eingereicht werden
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, sie können als Grünwalder Bürger einfach teilnehmen.
Bitte weisen Sie sich bei der Bürgerversammlung mit gültigem Personalausweis aus.
Anträge können bis zum 5. November 2025 per Brief (Gemeinde Grünwald, Rathausstr. 3, 82031 Grünwald) oder E-Mail (info@gemeinde-gruenwald.de) eingereicht werden. Um Ihr Anliegen zu illustrieren, können Sie gerne auch Bildmaterial beifügen.
Bei der Bürgerversammlung geht es um die Anliegen der Bürger. Die jährlich stattfindende Bürgerversammlung ist ein „Gremium der kommunalen Selbstverwaltung“ (Art. 18 GO) und ermöglicht die Einbeziehung der Bürger in die gemeindliche Willensbildung.